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Was ist ein Kombinationskraftwagen? Ein sog. Kombinationskraftwagen mit zulässigem Gesamtgewicht von mehr als 2,8 t ist kein hubraumbesteuerter Personenkraftwagen mehr, sondern kraftfahrzeugsteuerrechtlich stets ein der Gewichtbesteuerung unterliegendes Fahrzeug. |
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bieten die Auflastung folgender PKW an: VW-Bus T4 VW-Bus T3 Nissan TerranoI Nissan Terrano II Nissan Terrano 3.0 TDI Ford Maverick Mitsubishi Pajero V20 Mitsubishi Pajero Sport Mitsubishi L144 / L149 Mitsubishi L 300 Bus Hyundai Galloper Opel Frontera A Opel Monterey ChryslerGrand Cherokee |
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Auflastung wie geht das ? |
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1. Für die Auflastung benötigen wir eine Kopie Ihres Fahrzeugbriefs oder Fahrzeugscheins, damit wir die technischen Daten in unser TÜV-Teilegutachten übernehemen können. Sie können uns diese Unterlagen per Fax oder E-Mail zusenden. 2. Sie bekommen nun von uns ein fahrzeugbezogenes TÜV-Teilegutachten, die benötigten Teile mit Einbauanleitung (falls zur Auflastung erforderlich) und ein neues Typenschild per Nachnahme zugesandt. 3. Sie lassen, falls zur erforderlich die Teile in Ihr Fahrzeug einbauen. Dies können Sie sowohl selbst, bei Ihrer KFZ-Werkstatt/Händler oder auch bei uns durchführen lassen. 4. Sie lassen sich bei Ihrer Zulassungsstelle einen neuen KFZ-Schein erstellen. Die Zulassungsstelle setzt das zuständige Finanzamt automatisch über die Änderung in Kenntnis. Das Finanzamt erläßt dann einen geänderten Steuerbescheid über 172,- € (Dauer: i.d.R. ca.2 Wochen). Alternativ können Sie mit einer Fahrzeugschein-Kopie und unserem "Antrag auf Besteuerung",der Ihnen zusammen mit dem TÜV-Teielgutachen zusandt wird, dirkt zu Ihrem zuständigen Finanzamt gehen. (das geht i.d.R. schneller). |
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Unser gesamtes Angebot, Preise, alle Infos zu Ihrem Fahrzeug und wieviel Sie sparen können erfahren Sie auf unserer PKW Homepage >>> zur PKW Auflastung >>> |