Auflastung zum Kombinationskraftwagen



Was ist ein Kombinationskraftwagen?

Ein sog. Kombinationskraftwagen mit zulässigem Gesamtgewicht von mehr als 2,8 t ist kein hubraumbesteuerter Personenkraftwagen mehr, sondern kraftfahrzeugsteuerrechtlich stets ein der Gewichtbesteuerung unterliegendes Fahrzeug.

Wir bieten die Auflastung folgender PKW an:

VW-Bus T4
VW-Bus T3
Nissan TerranoI
Nissan Terrano II
Nissan Terrano 3.0 TDI
Ford Maverick
Mitsubishi Pajero V20
Mitsubishi Pajero Sport
Mitsubishi L144 / L149
Mitsubishi L 300 Bus
Hyundai Galloper
Opel Frontera A
Opel Monterey
ChryslerGrand Cherokee

Auflastung wie geht das ?

1. Für die Auflastung benötigen wir eine Kopie Ihres Fahrzeugbriefs oder Fahrzeugscheins, damit wir die technischen Daten in unser TÜV-Teilegutachten übernehemen können. Sie können uns diese Unterlagen per Fax oder E-Mail zusenden.

2. Sie bekommen nun von uns ein fahrzeugbezogenes TÜV-Teilegutachten, die benötigten Teile mit Einbauanleitung (falls zur Auflastung erforderlich) und ein neues Typenschild per Nachnahme zugesandt.

3. Sie lassen, falls zur erforderlich die Teile in Ihr Fahrzeug einbauen.
Dies können Sie sowohl selbst, bei Ihrer KFZ-Werkstatt/Händler oder auch bei uns durchführen lassen.

4. Sie lassen sich bei Ihrer Zulassungsstelle einen neuen KFZ-Schein erstellen. Die Zulassungsstelle setzt das zuständige Finanzamt automatisch über die Änderung in Kenntnis. Das Finanzamt erläßt dann einen geänderten Steuerbescheid über 172,- € (Dauer: i.d.R. ca.2 Wochen). Alternativ können Sie mit einer Fahrzeugschein-Kopie und unserem "Antrag auf Besteuerung",der Ihnen zusammen mit dem TÜV-Teielgutachen zusandt wird, dirkt zu Ihrem zuständigen Finanzamt gehen. (das geht i.d.R. schneller).



Unser gesamtes Angebot, Preise, alle Infos zu Ihrem Fahrzeug und wieviel Sie sparen können erfahren Sie auf unserer PKW Homepage

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